mir fällt auf:
auf den vermeidbaren Verlust der Stellplätze wird mit keinem Wort eingegangen!
Es wird richtig angemerkt, dass sich das Gebäude nach Art & Maß der baulichen Nutzung einfügen muss!
Danach wird es grotesk und bestätigt dass keinerlei belastbaren Detailkenntnisse vorliegen! Vergleiche: Rechtsgrundlagen
die Vorreiter haben nur Teilwissen
zu nennen sind:
- ob Ein- oder Mehrfamilienhaus spielt
überhaupt keine Rolle
überhaupt keine Rolle
- relevant ist die Nutzung (Wohnen)
- und die Bauweise (offen oder geschlossen)
- und die Bauweise (offen oder geschlossen)
- Stockwerksanzahl ist angeblich weniger
wichtig als First & Traufhöhe
wichtig als First & Traufhöhe
- die Traufhöhe spielt überhaupt keine Rolle
- Maßstabbildend soll das Mehrfamilien-
an der Brentanostraße sein.
an der Brentanostraße sein.
und der Rest folgt blind
Das Bauordnungsamt war durch extreme Pingeligkeit bekannt. Das hat sich mit dem "Klotz" ins krasse Gegenteil verwandelt.
Es stellt sich die Frage nach dem Warum.
Eigenständiges Handel ist auszuschließen, so dass man von einer Weisung mit fragwür-digen Hintergrund ausgehen kann.
Das Areal ist so attraktiv, dass über die jetzt realisierte Referenz, Spekulanten Tür und Tor geöffnet wird - (Stichwort: Stadtquartier)
Das Areal ist so attraktiv, dass über die jetzt realisierte Referenz, Spekulanten Tür und Tor geöffnet wird - (Stichwort: Stadtquartier)